FAQ Call for Action 2023
Allgemeine Informationen zum DRAUSSENSTADT – Call for Action
Wann ist der Ausschreibungszeitraum 2023 für den DRAUSSENSTADT-Call for Action?
Die DRAUSSENSTADT-Call for Action-Förderung wird ab dem 6. April 2023 als Antragsformular online zur Antragsstellung zur Verfügung stehen. Antragstellung ist bis zum 23. April 2023, 23:59 Uhr möglich.
Es handelt sich auch in 2023 wieder um ein Projektantragsverfahren zur Förderung von Veranstaltungen.
Das Antragsverfahren läuft auch in 2023 komplett digital ab. Das heißt, das das Online-Antragsformular im Anschluss nicht per Post eingereicht werden muss.
An wen richtet sich der DRAUSSENSTADT – Call for Action?
Der DRAUSSENSTADT – Call for Action richtet sich an in Berlin ansässige Freiberufler*innen und solo-selbständige Kulturakteur*innen sowie Vereine, Gruppen, Unternehmen und weitere juristische Personen aus dem Kultur- und Kreativbereich. Sie müssen ein genehmigungsfähiges Konzept für eine Kulturveranstaltung im öffentlich zugänglichen Berliner Stadtraum einbringen und bis zum 31. Dezember 2023 für das Publikum kostenfrei und draußen umsetzen können. Mit vorzeitigen Maßnahmenbeginn können die Veranstaltungen ab Juni 2023 stattfinden.
Hinweis: Nachgeordnete Einrichtungen des Landes Berlin sind von der Zuwendung ausgeschlossen.
Wie funktioniert das Verfahren?
Veranstalter*innen können über ein Online-Formular auf http://www.draussenstadt-call-for-action.berlin im Zeitraum vom 6. April 2023 bis 23. April 2023, 23:59 Uhr einen Online-Antrag für Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen abgeben. Eine unabhängige Jury entscheidet im Weiteren über die Auswahl der Anträge.
Welche Formate werden gefördert?
Gefördert werden Kunst- und Kulturveranstaltungen (Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen) wie beispielsweise Konzerte, Performances, Theaterveranstaltungen, Tanz, Lesungen, die draußen stattfinden und keinen Eintritt kosten. Auch Formate wie Ausstellungen oder Audio-Walks sind prinzipiell förderfähig, wenn sie ein gemeinsames Event (z.B. eine öffentliche Führung) beinhalten.
In welcher Höhe können Mittel beantragt werden?
Die Regelfördersumme beträgt bis zu 25.000 Euro für Veranstaltungen beziehungsweise für Mehrbedarfe wie für den Barriere-Abbau können bis zu 40.000 Euro beantragt werden.
Wie viele Mittel werden insgesamt von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa für den DRAUSSENSTADT – Call for Action bereitgestellt?
Es werden insgesamt 1,2 Millionen Euro für die Durchführung von Veranstaltungen bereitgestellt.
Wer entscheidet über die Anträge?
Die Anträge werden im Rahmen eines Juryverfahrens von einer Jury für eine Förderung empfohlen. Die Namen der Jurymitglieder werden sobald wie möglich hier bekannt gegeben. Die Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung erstellt und übermittelt anschließend die Förderempfehlung und den Zuwendungsbescheid. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Was ist, wenn ich mich schon einmal mit einem Antrag für den Call for Action beworben habe?
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Call for Action 2023 einen neuen Antrag stellen müssen. Sie können sich mit derselben Veranstaltungsidee oder auch gerne mit einer neuen Idee bewerben.
Fragen zur Antragsberechtigung
Wer kann einen Antrag für den DRAUSSENSTADT – Call for Action stellen?
Zur Antragstellung aufgerufen sind Einzelpersonen (Freiberufler*innen, Solo-Selbständige und Einzel-Unternehmer*innen) und juristische Personen (Vereine, GmbHs, Verbände, Kollektive etc.), die in Berlin freiberuflich/selbstständig oder gewerblich tätig sind. Einzelpersonen müssen zwar nicht mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet sein, aber ihren Hauptlebens- bzw. Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben.
Wer ist zur Antragstellung nicht berechtigt?
Nicht berechtigt zur Antragsabgabe sind Personen, die jünger als 18 Jahre sind. Nachgeordnete Einrichtungen des Landes Berlin sind von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen.
Benötige ich als Antragsteller*in ein deutsches Konto, um bei Beauftragung der Veranstaltung die Fördersumme überwiesen zu bekommen?
Ja. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Förderung ein gesondertes Konto oder Unterkonto eröffnen müssen, auf das die Förderung eingezahlt werden kann.
Benötige ich eine Steuernummer eines Berliner Finanzamtes, um einen Antrag abgeben zu können?
Ja.
Ich bzw. mein Unternehmen/Verein etc. hat in diesem Jahr bereits Mittel aus den Corona-Soforthilfeprogrammen von Bund und Land erhalten. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?
Ja. Eine zusätzliche Förderung für dasselbe Vorhaben aus anderen DRAUSSENSTADT-Förderungen schließt sich jedoch aus. Das heißt, die Veranstaltung(en) dürfen nicht gleichzeitig Förderung aus folgenden Programmen erhalten: "BESD-Programm" (BEzirkliche künstlerische Projekte im STadtraum im Rahmen der Initiative Draussenstadt), "Festival Berliner Kultursommer" (kein Förderprogram) oder dem "Berliner Projektfonds Urbane Praxis".
Fragen zum Antragsverfahren
Wie reiche ich meinen Antrag ein?
Die Antragsabgabe erfolgt über ein Online-Formular auf der Webseite www.draussenstadt-call-for-action.berlin. Erstellen Sie sich einen persönlichen Zugang. Nach Ihrer Registrierung füllen sie das Antragsformular aus. Nach erfolgreichem Ausfüllen des Formulars, dem Hochladen der erforderlichen Unterlagen sowie dem Absenden des Online-Antrages erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung mit einer Kopie des Antrages und der Antragsnummer per E-Mail. Der Antrag muss nicht postalisch nachgereicht werden. Der bestätigte Online-Eingang reicht in diesem Fall aus.
In welchem Zeitraum kann ich ein Antrag abgeben?
Anträge können vom 6. April 2023 bis 23. April 2023 (23:59 Uhr, MESZ) eingereicht werden.
Hinweis: Der zeitliche Eingang Ihres Antrages während der Antragsfrist hat keine Auswirkung auf das Verfahren. Alle formal geprüften und vollständigen Anträge werden gleichberechtigt bearbeitet. Bitte nutzen Sie deshalb den gesamten Einreichungszeitraum.
Liegt das Formular in mehreren Sprachen vor?
Ja, das Online-Formular liegt auf Deutsch und auf Englisch vor und kann sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch ausgefüllt werden.
Hinweis: Ergänzende Dokumente zum Beispiel zu Genehmigungsverfahren wie auch die Förderrichtlinien liegen jedoch nur auf Deutsch vor. Zudem liegen auch im Falle einer Förderung alle weiteren Unterlagen wie z.B. Bescheide, Einverständniserklärungen, Mittelabrufe, Verwendungsnachweis etc. ausschließlich auf Deutsch vor.
Das Online-Formular ist mit Hilfe eines Screenreaders lesbar.
Welche technischen Voraussetzungen sind nötig?
Für das Ausfüllen des Antragsformulars müssen Sies ich registrieren [Link folgt]. Wenn Sie eingelogged sind, können Sie das Formular jederzeit bearbeiten und zwischenspeichern. Sobald das Formular komplett ausgefüllt ist und Sie auf „Formular abschicken“ klicken, haben Sie keinen Zugriff mehr auf das Formular mit Ihren Daten. Es wird im Anschluss automatisch ein PDF aus dem ausgefüllten Formular generiert.
Welche Angaben sind im Rahmen der Antragstellung erforderlich?
Zur Bearbeitung des Antrags sind bei Einzelpersonen Angaben zur Person (Name, Vorname, Adresse, E-Mail, ggf. Website) bereitzuhalten.
Bei juristischen Personen müssen neben Angaben zum Unternehmen und einer vertretungsberechtigten Person auch eine Ansprechperson benannt werden. Außerdem muss ein gültiger Auszug aus dem Handelsregister, Vereinsregister etc. hochgeladen werden.
Im Antragsformular wird zudem Folgendes abgefragt:
- Titel
- Beschreibung der Veranstaltung: Um was geht es? Welche Schritte zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung sind geplant? Wie soll die Veranstaltung beworben werden? (4.000 Zeichen inklusive Leerzeichen)
- Welche Maßnahmen sind geplant für den Abbau von Barrieren? (3.000 Zeichen inklusive Leerzeichen)
- Zahl der beteiligten Personen/ Künstler:innen (z.B. Anzahl der Personen, die auf der Bühne stehen werden), Zahl der erwarteten Besucher*innen
- Geplante Veranstaltungstermine/-zeitraum
- Ist ein Hygiene- und Sicherheitskonzept vorhanden? Ist die Müllentsorgung mitgedacht? Ist die Möglichkeit zur Nutzung von Sanitäranlagen vorhanden?
- Wo soll die Veranstaltung stattfinden?
- Zur Einschätzung der Realisierbarkeit des Vorhabens muss hier mindestens die (Erst-) Kommunikation mit zuständigen Ämtern zur Einholung von Genehmigungen oder Eigenerklärungen zur Nutzungserlaubnis von Flächen hochgeladen werden
Im Antrag müssen außerdem die Kosten und potentielle Einnahmen oder weitere Förderung der Veranstaltung aufgeführt werden. Es können Sachkosten (inklusive Gebühren und Abgaben wie Gema oder KSK) und Honorar-/Personalkosten angegeben werden. Die Auflistung wird in Einzelpositionen vorgenommen und dann im Formular addiert. Bitte beachten Sie dabei ggf. Ihre Umsatzsteuerpflicht.
Welche Unterlagen benötige ich?
1) Bei juristischen Personen legen Sie bitte die entsprechenden Nachweise wie z.B. Handels-/Vereinsregisterauszug, Gesellschaftervertrag, Satzung, aktueller Freistellungsbescheid bei (max. 2 MB, pdf-Datei)
2) Genehmigung der Veranstaltung oder Antrag auf Genehmigung der Veranstaltung oder Erklärung mit ausführlicher Begründung, dass die Veranstaltung genehmigungsfrei stattfinden kann (max. 5 MB, docx-, pdf-Datei)
Hinweis: Genehmigungen können per eMail nachgereicht werden.
Kann ich meine Angaben zwischenspeichern und die Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen?
Ja. Die Bearbeitung des Formulars kann zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Bei technischen Problemen überprüfen Sie, ob ihr Browser auf dem aktuellsten Stand ist bzw. versuchen Sie es in einem anderen Browser.
Was sollte mein Veranstaltungskonzept umfassen? Worauf muss ich achten?
Sie sollten ausführlich und gut verständlich Ihr Konzept/Ihre Idee und die geplante Umsetzung der Veranstaltung(en) beschreiben. Bitte beachten Sie, dass Ihre Veranstaltung(en) bis zum 31. Dezember 2023 an öffentlich zugänglichen Orten, draußen und kostenfrei für das Publikum stattfinden muss/müssen. Es gibt darüber hinaus noch ein weiteres Feld im Formular, in dem Sie Angaben zum Abbau von Barrieren im Rahmen Ihrer Veranstaltung(en) tätigen müssen.
Insbesondere sollten Sie folgende Förderkriterien berücksichtigen:
Künstlerische Gestaltung
- d.h gefördert werden Veranstaltungsformate unterschiedlicher künstlerischer Sparten
- Besonders berücksichtigt werden nachhaltige Vorhaben, die ein breites Publikum ansprechen und den Stadtraum auch unter eingeschränkten Möglichkeiten als Ort für Kulturveranstaltungen nutzen
Barriereabbau
- d.h. die Veranstaltungen sollen möglichst barrierearm konzipiert und somit für Menschen mit unterschiedlichen Bedarfen zugänglich sein. Die kostenfreien Veranstaltungen sollen sichtbar im Stadtraum sein und vielfältig kommuniziert werden
Umsetzbarkeit
- d.h. die Veranstaltungen sind auch unter den derzeit eingeschränkten Möglichkeiten realisierbar und beachten die geltenden Maßnahmen, Regularien und vorausgesetzten Genehmigungen.
Wer ist in der Jury?
Die Jury setzt sich aus Akteur*innen mit diversen Expertisen zusammen. Die Jury entscheidet anhand der Förderrichtlinien und insbesondere der Förderkriterien über die Empfehlung der Projektanträge. Die Projektanträge werden anschließend von der Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung geprüft und im Falle einer Förderung hier veröffentlicht, voraussichtlich in der Woche nach Pfingsten (22. Kalenderwoche).
- Dana Cermane ist Blogger*in, Performer*in, Schauspieler*in und Filmemacher*in. Als sozialpolitische Aktivist*in beschäftigt sich Dana unter anderem mit queeren Thematiken, der (rechtlichen) Gleichstellung von Gebärdensprache, Taubenkultur und Belangen von Jugendlichen. So war Dana langjährig beim Tauben Jugendverein jubel3 mit Gebärdensprache e.V. als Vorstand aktiv und ist Mitgründer*in des Queer-Referat der Deutschen Gehörlosen-Jugend e. V. Nebenbei macht Dana gerade selbstverwaltet ihr*sein Abitur. Dana liebt es Diskriminierungsmechanismen, das Bildungssystem und den Kapitalismus zu hinterfragen und zu diskutieren. Dana betreibt den Instagram-Kanal dana.cermane, in dem Dana sich in gebärdensprachlichen Videos vor allem mit Adultismus, Hearing Privileg und Sexualität beschäftigt und macht sich dabei einen Namen als Tabubrecher*in.
- Grace Kelly ist nicht nur DJ, Produzentin und Regisseurin, sondern auch Musikerin und Sängerin der Frauenband Rainhas do Norte. Sie ist Mitglied der Gruppe der brasilianischen Aktivist*innen in Berlin, hat das queere Party-Kollektiv ¡MASH UP! – Multigender/Multiworld mitgegründet und organisiert unter anderem mit dem queer-feministischen OYA Kollektiv die erste F.L.I.N.T. Pride in Berlin.
- Pamela Owusu-Brenyah aka DJ PAM BAM! macht sich für die Sichtbarkeit zeitgenössischer Afro-Popkultur in Deutschland stark. Die in Berlin ansässige Musikberaterin, Festivalveranstalterin und DJ, arbeitet als Kuratorin beim Pop-Kultur Festival. Mit ihrer Community-Plattform AFRO x POP organisiert sie jährlich Festivals, auf denen sie aufstrebenden Künstler_innen der afro-deutschen Szene eine Bühne bietet. Ihrem Engagement für den musikalischen Nachwuchs frönt sie beim Musicboard Berlin. Im Sommer 2021 drehte die Afropop-Expertin ihr erstes Dokumentarfilmprojekt. Für »ADIKORO« reiste sie nach Ghana und interviewte dort Künstlerinnen und Akteur*innen aus dem Musikgeschäft.
- Natalia Irina Roman ist Stadtforscherin, Künstlerin und Kuratorin, mit einem Hintergrund in Bildende Kunst und Public Policy. Sie wohnt und arbeitet seit 2006 in Berlin. Mit ihren Projekten gestaltet sie den öffentlichen Raum und nimmt an Debatten dazu teil, etwa als Speaker oder Moderatorin an Diskussionen zu space-making, public art oder co-housing. Ihre Initiative Along the Lines findet man unter #gesternstellwerk auf www.instagram.com/sitespecificideas und www.facebook.com/SiteSpecificIdeas. Along the Lines beschäftigt sich mit der Transformation ehemaliger Stellwerke in Kunstorte für Bahnreisende, und begann dank einer Finanzierung des Hauptstadtkulturfonds. Mehr auf www.nataliairinaroman.eu.
- Jessica Schmidt betreut beim größten Sender für elektronische Musik Radio SUNSHINE LIVE die Themen der Club- und Subkultur. Zudem moderiert sie den Nachtschatten – Podcast über Drogen und Nachtleben, der erfolgreichste Safer Use Podcast in Deutschland, der in Kooperation mit SONAR – Safer Nightlife Berlin umgesetzt wird. ImTresenTalk Podcast diskutiert sie mit Kollegin Zoe und Aktuer:innen der Berliner Club- und Kulturwirtschaft zu relevanten Themen der Nachtwirtschaft. Neben ihrer Tätigkeit als Journalistin und Moderatorin war Jessica Schmidt auch für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit diverser Club- und Kulturformate wie der Nachtlebenkonferenz STADT NACH ACHT oder der Nachhaltigkeitsinitiarive Clubtopia verantwortlich und bis 2019 Vorstandsvorsitzende des nicht-kommerziellen Internetradiosenders BLN.FM.
- Erec Schumacher ist Autor, bildender Künstler, Herausgeber, Kurator und Aktivist. Mitorganisator der Veranstaltungsreihe KOOKread, Vorstandsmitglied bei KOOK e.V. und Bündnis Freie Szene Berlin e.V., Mitglied des Sprecher*innenkreises der Koalition der Freien Szene und des Netzwerk der freien Literaturszene Berlin e.V.
- Constantin F. Stimmer, M.A., ist Musiktheoretiker und Komponist, Dozent für musiktheoretische Fächer an der Hochschule für Musik „Hanns Eisler" und der renommierten Barenboim-Said-Akademie Berlin. Zudem ist er als (Film-)Komponist tätig und arbeitete u.a. mit dem Kammermusikensemble für Neue Musik Berlin (KNM), der Sächsischen Bläserphilharmonie sowie dem Orchester der Komischen Oper Berlin für eine Stummfilmproduktion von Arte/ZDF (Kino Pravda, 2017) zusammen.
- Dorothee Wenner lebt als freie Filmemacherin, Kuratorin und Autorin in Berlin. Sie arbeitet als externe Kuratorin für Film/Kino u.a. für das Humboldt Forum sowie als Delegierte der Berlinale für die Region Subsahara Afrika. Seit ihrer Gründung im Jahr 2005 gehört Dorothee Wenner zur Jury der in Lagos beheimateten African Movie Academy Awards. Als Filmemacherin realisierte sie zuletzt die Webserie KINSHASA COLLECTION (www.kinshasa-collection.com)
- Stephen Willaredt studierte Medienwissenschaften, Theaterwissenschaften und angewandte Informatik an der Universität Bayreuth und Veranstaltungstechnik und -management an der Berliner Hochschule für Technik Berlin. Bereits während des Studiums entstanden erste eigene Lichtdesigns und Theaterproduktionen. Nach dem Masterabschluss war er für zwei Jahre Teil des Technikteams am Heimathafen Neukölln in Berlin. Dort verantwortete er die Lichtgestaltung von mehreren Eigenproduktionen und betreute Auszubildende und Praktikant*innen. Stephen Willaredt ist Mitglied der Initiative Barrierefrei Feiern.
Fragen zur Finanzierung
Woher weiß ich, ob ich den Netto- oder Brutto-Betrag beantragen muss?
Ob die Gesamtsumme der Kosten als Brutto oder Netto im Finanzierungsplan ausgewiesen wird, hängt davon ab, ob die antragstellende Person bzw. Organisation vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Vorsteuerabzugsberechtigt bedeutet, dass man selbst Umsatzsteuer in Rechnung stellen kann und diese dann ans zuständige Finanzamt weiterleitet. Deswegen wird in diesen Fällen die Umsatzsteuer im Kosten- und Finanzierungsplan dann entsprechend abgezogen und mit Nettobeträgen kalkuliert. Freiberufler:innen und Kleinunternehmen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, sind somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt und müssen im Kosten- und Finanzierungsplan mit Bruttobeträgen kalkulieren.
Wenn eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt: Angaben der Beträge in Netto
Wenn eine Vorsteuerabzugsberechtigung nicht vorliegt: Angaben der Beträge in Brutto
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater*in beraten oder fragen Sie beim Finanzamt nach.
Kann ich mit diesem Programm auch eine bereits geplante Veranstaltung ko-finanzieren?
Ja, das ist möglich. Bitte geben Sie im Antrag dann nur die Kosten für den Teil der Veranstaltung an, den Sie mit den Mitteln aus dem Call for Action finanzieren möchten. Skizzieren Sie im Konzept dann den Zusammenhang der Gesamtveranstaltung und den Teil der Ko-Finanzierung.
Von einer Ko-Finanzierung ausgeschlossen sind Projekte, die bereits aus anderen Fonds der DRAUSSENSTADT-Initiative gefördert werden wie dem BESD-Programm, Kultursommer oder Berliner Projektfonds Urbane Praxis 2023.
Achtung: Für den Fall einer Ko-Finanzierung gelten dann für die gesamte Veranstaltung die Bedingungen des Calls: umsonst und draußen, in Berlin an öffentlich zugänglichen Orten vor Publikum und bis zum 31. Dezember 2023 durchzuführen.
Kann ich mit diesem Programm auch eine bereits stattgefundene Veranstaltung nachträglich finanzieren?
Nein. Die Durchführung der Veranstaltung sollte frühestens für Juni 2023 geplant werden.
Kann ich – obwohl die Veranstaltung für das Publikum kostenfrei sein soll – im weiteren Umfeld Einnahmen zum Beispiel durch den Verkauf von Speisen und Getränken, CDs, DVDs o.ä. erwirtschaften?
Ja, das ist möglich. Relevant ist, dass die Veranstaltung an sich für das Publikum eintrittsfrei bleibt. Beachten Sie bei einer gastronomischen Versorgung ggf. die Einholung einer Ausschankgenehmigung. Einnahmen wie diese (und eventuell damit verbundene Ausgaben) sind im Antrag nicht anzugeben, jedoch dem Finanzamt anzuzeigen.
Fragen zu Genehmigungen
Muss ich für meine Veranstaltung eine Genehmigung einholen?
Ja. Da die Veranstaltung an öffentlich zugänglichen Orten und draußen stattfinden soll, sind Genehmigungen notwendig, die Sie beim zuständigen Bezirksamt beantragen können.
Gerade bei Veranstaltungen mit verstärkter Musik muss auch eine Genehmigung vom Umweltamt eingeholt werden (Antrag mind. vier Wochen vor der Veranstaltung): Start – Antrag auf Genehmigung oder Ausnahmezulassung von Lärmschutzvorschriften (Bezirke) (berlin.de)
Die Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung ist hierfür nicht verantwortlich.
Wo beantrage ich die Erlaubnis für meine Veranstaltung? Welche Unterlagen benötige ich?
Hierzu muss zunächst geklärt werden, ob die Veranstaltung auf öffentlichem Straßenland/ Grünfläche oder auf privatem (aber öffentlich zugänglichen) Grund stattfinden soll. Für Veranstaltungen auf a. ) öffentlichem Straßenland /Grünfläche ist eine Genehmigung beim zuständigen Bezirksamt, das heißt bei dem Bezirksamt, in dessen Bezirk die Veranstaltung stattfindet, einzuholen. Soll die Veranstaltung auf privatem Grund stattfinden, ist beim Eigentümer (meist über die Hausverwaltung) eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Informationen über die erforderlichen Unterlagen, die Voraussetzungen für eine Veranstaltungserlaubnis und die zuständigen Bezirksämter finden Sie hier: https://service.berlin.de/dienstleistung/324911/
Bei Veranstaltungen, bei denen (nicht selbst komponierte) Musik abgespielt wird muss zudem die Anmeldung bei der GEMA und die anfallenden Gebühren berücksichtigt werden.
Kosten, die im Rahmen einer Veranstaltungsanmeldung-/durchführung entstehen, können auch im Finanzplan angegeben werden.
Schaut euch hierzu gerne unsere Info-Session mit Kulturförderpunkt (2021) an: https://www.youtube.com/watch?v=DiBGd9c_F0U
Weitere Informationen für Veranstaltungen in der Stadt unter freiem Himmel finden Sie auch in der Freiraum-Fibel BBSR - Veröffentlichungen - Freiraum-Fibel (bund.de) und in der Checkliste des Projektfonds Urbane Praxis.
Entstehen Kosten beim Beantragen von Genehmigungen?
Ja, für die Prüfung sowie für die anschließende Genehmigung. Daher empfehlen wir: Bevor Sie bei den zuständigen Ämtern einen gebührenpflichtigen Antrag für die Durchführung Ihrer Veranstaltung stellen, rufen Sie die Mitarbeitenden der zuständigen Abteilungen an (zum Beispiel Straßen- und Grünflächenamt, Umwelt- und Naturschutzamt etc.). Fragen Sie informell nach, ob die Veranstaltung überhaupt an diesem Ort möglich wäre. Sobald Sie nämlich einen offiziellen Antrag stellen, fallen auch Gebühren für die Prüfung sowie Genehmigungserteilung Ihres Vorhabens an; u.a. beim Umwelt- und Naturschutzamt im Sinne einer Genehmigung nach dem LandesImissionsschutzGesetz Berlin oder beim Straßen- und Grünflächenamt – egal, ob Sie die Veranstaltung durchführen oder nicht. Das heißt: auch wenn Sie keine Förderung von uns erhalten und den Antrag auf Genehmigung zurückziehen wollen, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen, da die Abteilungen ja bereits mit der Prüfung des Vorhabens begonnen haben sowie eine evt. Genehmigung erteilt wurde.
Fragen zur Durchführung der Veranstaltung(en)
Was ist, wenn ich noch keine Fläche oder keinen öffentlichen Ort zur Projektdurchführung habe?
Die Antragsstellenden müssen sich selbst um die Orte kümmern, an denen die Veranstaltungen stattfinden sollen. Eine Liste mit möglichen Flächen stellen wir zeitnah online.
Bin ich selbst für die Umsetzung des Hygienekonzepts und die Einhaltung aller Auflagen, die sich aus den entsprechenden Genehmigungen ergeben, verantwortlich?
Ja. Sie als Veranstalter*in sind selbst verantwortlich und im Zweifel auch haftbar zu machen. Das bedeutet auch, dass Sie für die Sicherheit der Teilnehmenden zuständig sind und sich ggf. auch um einen Sicherheitsdienst und eine Haftpflichtversicherung kümmern und auch für die Reinigung nach der Veranstaltung Sorge zu tragen haben.
Was passiert, wenn es zu einem erneuten harten Lockdown kommt und ich meine Veranstaltung nicht wie beantragt realisieren kann?
In dem Fall wäre es eine Möglichkeit, das Vorhaben im Rahmen des Durchführungszeitraums auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Bevor Sie Ihre Veranstaltung umplanen, müssen Sie sich mit der Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung in Verbindung setzen.
Probleme bei der Abgabe des Online-Antrags
Ich habe versehentlich einen Fehler bei der Bearbeitung meines Antrags gemacht, diesen aber bereits abgeschickt. Kann ich Angaben nachträglich selbst korrigieren?
Nein. Der Antrag kann nur vor dem Absenden bearbeitet werden
Ein Zugriff auf das Online-Formular ist temporär nicht möglich. Was mache ich jetzt?
Versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. Wenden Sie sich ggf. über das Info-Telefon oder per eMail an uns.
Ich habe keine Bestätigung per E-Mail erhalten. Ist der Antrag angekommen?
Bitte prüfen Sie zunächst auch Ihr SPAM-Postfach. Sollte auch dort keine Bestätigungs-eMail eingegangen sein, wenden Sie sich bitte an das Info-Telefon oder per eMail an uns.
Fragen nach der Abgabe des Online-Antrags
Erhalte ich eine Bestätigung über den Eingang meines Antrags?
Ja, per eMail, direkt nach dem Absenden des Formulars. Achtung: Die Einreichung eines Antrags bedeutet nicht automatisch eine Förderzusage.
Wie erfahre ich, ob mein Antrag von der Jury zur Auftragserteilung ausgewählt wurde?
Die Entscheidungen der Jury werden nach der Beendigung des Auswahlverfahrens auf dieser Webseite veröffentlicht (voraussichtlich Ende Mai 2023). Die Antragstellenden werden zeitnah auch per eMail über eine Zu- oder Absage informiert.
Wann erfahre ich, ob ich mit meiner Veranstaltungsidee erfolgreich war?
Die Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet und durch die Jury bewertet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Antragslage kein verbindlicher Termin für die Bekanntgabe der ausgewählten Anträge genannt werden kann. Ziel ist die 22. Kalenderwoche.
Wie kann ich der Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung die Genehmigung meiner Veranstaltung nachreichen?
Die Genehmigung kann per eMail an draussenstadt.call@stiftungkwk.berlin möglichst zeitnah unter Nennung der Antragsnummer nachgereicht werden.
Was passiert, wenn meine Veranstaltung aus eigenem Verschulden nicht stattfinden kann?
Informieren Sie bitte umgehend die Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung. Sollte die Veranstaltung gänzlich oder teilweise aus Verschulden der Veranstalter*innen nicht erbracht werden können, besteht kein Anspruch auf die Fördermittel. Bereits überwiesene Fördergelder sind in den Fällen der gänzlichen oder teilweisen Nichtleistung von den Veranstalter*innen an die Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung entsprechend zurückzuzahlen.
Wo wird meine Veranstaltung veröffentlicht?
Geförderte Veranstaltungen müssen in den Veranstaltungskalender der DRAUSSENSTADT-Plattform eingepflegt werden (www.draussenstadt.berlin), sofern es das Format zulässt. Nähere Informationen kommen mit dem Zuwendungsbescheid.
Hilfe bei der Abgabe des Antrags
Wo und wie erhalte ich Hilfe bei der Abgabe des Antrages?
Wenden Sie sich zur Beantwortung von speziellen Fragen per Email an draussenstadt.call@stiftungkwk.berlin.
Im Antragszeitraum 2023 gibt es Dienstags 10 bis 12 Uhr und Mittwochs 15 bis 17 Uhr ein Infotelefon zur Kurzberatung.
Das Infotelefon ist zu den Beratungszeiten unter folgender Nummer zu erreichen:
+49 (0)30 3030444–57